Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/21/0428

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/21/0429

Ra 2020/21/0430

Ra 2020/21/0431

Rechtssatz

Dass der Fremde für den Fall der Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels - hier nach Paragraph 55, AsylG 2005 - über einen Arbeitsvertrag verfügt, kommt bei der auch gebotenen zukunftsorientierten Betrachtung in Bezug auf die Selbsterhaltungsfähigkeit Bedeutung zu vergleiche VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282; VwGH 27.8.2020, Ra 2020/21/0159).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020210428.L03