Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.08.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/21/0321

Rechtssatz

Grundsätzlich kann auch ein Fehlverhalten, das nur zu einer Verurteilung wegen eines Vergehens geführt hat, bei entsprechender Gravität die Gefährdungsprognose iSd Paragraph 67, Absatz eins, erster und zweiter Satz FrPolG 2005 ("tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt") rechtfertigen und für die Interessenabwägung nach Paragraph 9, BFA-VG 2014 ein für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ausreichend großes öffentliches Interesse begründen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210321.L02