Verwaltungsgerichtshof
20.08.2020
Ra 2020/21/0292
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/21/0293
Ra 2020/21/0294
Ein besonderer Härtefall iSd. Paragraph 54, Absatz 5, Ziffer 4, NAG 2005 wird mit dem bloßen Hinweis auf ein - sei es auch ausschließliches - Verschulden des anderen Ehepartners an der Scheidung nicht dargelegt vergleiche VwGH 15.3.2018, Ro 2018/21/0002).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210292.L01