Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.08.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/21/0185

Rechtssatz

Wurde der Fremden gemäß Paragraph 41 a, Absatz 9, NAG 2005 der Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" erteilt, kann diese durch die vorgealgerte und gemäß Paragraph 54, Absatz 2, AsylG 2005 nicht verlängerbare Erteilung (bloß) einer "Aufenthaltsberechtigung" nicht mehr in Rechten verletzt sein.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210185.L07