Verwaltungsgerichtshof
16.08.2022
Ra 2020/21/0185
Wurde der Fremden gemäß Paragraph 41 a, Absatz 9, NAG 2005 der Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" erteilt, kann diese durch die vorgealgerte und gemäß Paragraph 54, Absatz 2, AsylG 2005 nicht verlängerbare Erteilung (bloß) einer "Aufenthaltsberechtigung" nicht mehr in Rechten verletzt sein.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210185.L07