Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/21/0185

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel nach Paragraph 55, AsylG 2005 - Mit dem Vorbringen, das Bundesverwaltungsgericht habe nicht die Unzulässigkeit einer Rückkehrentscheidung festgestellt, wird kein unverhältnismäßiger Nachteil gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG dargelegt. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern das angefochtene Erkenntnis einem Vollzug zum Nachteil der Revisionswerberin zugänglich ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210185.L01