In Bezug auf einen Aufenthaltstitel iSd. § 55 AsylG 2005 ist eine zukunftsorientierte Betrachtung anzustellen (vgl. VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282).In Bezug auf einen Aufenthaltstitel iSd. Paragraph 55, AsylG 2005 ist eine zukunftsorientierte Betrachtung anzustellen vergleiche VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282).