Verwaltungsgerichtshof
27.08.2020
Ra 2020/21/0159
Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Paragraph 55, AsylG 2005 ist gleichermaßen wie für eine Rückkehrentscheidung eine Interessenabwägung nach Paragraph 9, BFA-VG 2014 durchzuführen.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020210159.L03