Verwaltungsgerichtshof
12.02.2021
Ra 2020/20/0415
Beim Verfahren zur Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten und beim Verfahren über den Antrag auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltsberechtigung handelt es sich um unterschiedliche Verfahren, auch wenn diese Verfahren unter einem entschieden werden können. Bei keinem dieser Verfahren handelt es sich jedoch um ein Verfahren über einen Antrag auf internationalen Schutz vergleiche VwGH Ro 2019/14/0007, Rn. 39).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020200415.L01