Verwaltungsgerichtshof
26.05.2020
Ra 2020/20/0031
GRS wie Fr 2018/18/0032 B 25. Oktober 2018 RS 1
Die verzeichnete Umsatzsteuer und die geltend gemachte WEB-ERV-Gebühr finden im VwGG und in der AufwandersatzV VwGH 2014 keine Deckung, weshalb ein diesbezügliche Kostenmehrbegehren abzuweisen war.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020200031.L04