Verwaltungsgerichtshof
05.02.2021
Ra 2020/19/0322
GRS wie Ra 2019/19/0524 B 5. März 2020 RS 1
Ob eine einzelfallbezogene Interessenabwägung, welche zu einem zumindest vertretbaren Ergebnis gelangt ist, in jeder Hinsicht zutrifft, stellt keine grundsätzliche Rechtsfrage dar.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020190322.L02