Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/19/0251

Rechtssatz

Der Spruch des vorliegenden Erkenntnisses, wonach die 14-tägige Frist für die freiwillige Ausreise "ab Möglichkeit zur unterstützten Ausreise" zu laufen beginne, lässt nicht erkennen, welche Ereignisse eintreten müssen, um den Beginn des Fristenlaufs auszulösen. Die Ausführungen in der Begründung, mit denen auf durch die COVID-19-Pandemie bestehende "Ausreisebeschränkungen" Bezug genommen wird, geben dazu keinen Aufschluss. Sollten insoweit rechtliche Hindernisse für das Verlassen Österreichs gemeint gewesen sein, ist darauf hinzuweisen, dass mit Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Zuge der COVID-19-Pandemie die Einreise nach Österreich Beschränkungen unterworfen worden ist vergleiche zum insoweit maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt des BVwG die Verordnungen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2020,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2020, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 105 aus 2020,), allgemeine "Ausreisebeschränkungen" aber nicht erlassen worden sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020190251.L04