Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.08.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/19/0232

Rechtssatz

Die Feststellung allgemeiner Umstände im Herkunftsstaat kann die Glaubhaftmachung der Gefahr einer konkreten, individuell gegen den Revisionswerber gerichteten Verfolgung nicht ersetzen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020190232.L01