Verwaltungsgerichtshof
31.08.2020
Ra 2020/19/0232
Die Feststellung allgemeiner Umstände im Herkunftsstaat kann die Glaubhaftmachung der Gefahr einer konkreten, individuell gegen den Revisionswerber gerichteten Verfolgung nicht ersetzen.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020190232.L01