Verwaltungsgerichtshof
02.03.2021
Ra 2020/18/0486
GRS wie Ra 2019/19/0186 B 10. Juli 2019 RS 2
Im Rahmen einer Gefährdungsprognose (hier nach Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, AsylG 2005) ist nicht auf die bloße Tatsache der Verurteilung bzw. Bestrafung eines Fremden, sondern auf die Art und Schwere der zugrundeliegenden Straftaten und auf das sich daraus ergebende Persönlichkeitsbild abzustellen vergleiche VwGH 1.3.2018, Ra 2018/19/0014).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020180486.L02