Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0116

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/17/0117

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/02/0183 B 30. Juli 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Nach einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im ersten Rechtsgang muss auch im zweiten Rechtsgang eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt werden, wenn das konkrete Feststellungen auf Sachverhaltsebene erfordernde Verschulden des Revisionswerbers an den ihm angelasteten Verwaltungsübertretungen noch ungeklärt ist vergleiche VwGH 19.6.2015, Ro 2014/02/0103).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020170116.L01