Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0096

Rechtssatz

Ob das Verwaltungsgericht in jeder Hinsicht seiner Begründungs- und Ermittlungspflicht gerecht wurde, insbesondere ob es seiner Begründungspflicht in Ansehung der Tatfrage genügt hat, stellt eine einzelfallbezogene Frage des Verfahrensrechtes dar, welcher nur dann grundsätzliche Bedeutung zukommt, wenn tragende Grundsätze des Verfahrensrechts verletzt wurden bzw. wenn die in der angefochtenen Entscheidung getroffene Beurteilung grob fehlerhaft erfolgt wäre und zu einem die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Ergebnis geführt hätte vergleiche etwa VwGH 23.11.2018, Ra 2017/17/0715, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020170096.L01