Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. z.B. VwGH 18.9.2008, 2007/09/0365) dürfen bloße Anzeigen noch nicht als Erschwerungsgrund gewertet werdenNach der hg. Rechtsprechung vergleiche z.B. VwGH 18.9.2008, 2007/09/0365) dürfen bloße Anzeigen noch nicht als Erschwerungsgrund gewertet werden