Verwaltungsgerichtshof
01.06.2023
Ra 2020/17/0009
Die Frage, ob das BFG in jeder Hinsicht seiner Begründungs- und Ermittlungspflicht gerecht wurde, stellt eine einzelfallbezogene Frage des Verfahrensrechtes dar, welcher nur dann grundsätzliche Bedeutung zukommen kann, wenn tragende Grundsätze des Verfahrensrechts auf dem Spiel stehen vergleiche für viele VwGH 23.2.2022, Ra 2020/17/0024, 0076, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020170009.L08