Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0009

Rechtssatz

Die Anwendbarkeit der Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr nach Artikel 56, AEUV erfordert das Vorliegen eines Sachverhalts mit Unionsbezug vergleiche beispielsweise VwGH 4.5.2022, Ra 2020/09/0024, mwN). Der EuGH hat in seinem Urteil vom 11. Juni 2015, Berlington Hungary, C-98/14, ausgesprochen, dass jedenfalls dann ein solcher Sachverhalt vorliegt, wenn in anderen Mitgliedstaaten ansässige Spieler an Ausspielungen teilnehmen, wobei die bloße Möglichkeit einer Teilnahme solcher Spieler nicht ausreicht vergleiche EuGH 4.6.2019, Pólus Vegas Kft., C-665/18; EuGH 3.12.2020, BONVER WIN, C-311/19).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020170009.L01