Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0003

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/17/0005

Rechtssatz

Die Frage, ob ein bestimmtes Bestandverhältnis in einem bestimmten Zeitraum noch aufrecht war, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG und stellt im Regelfall keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung dar vergleiche VwGH 16.9.2020, Ra 2019/16/0219).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020170003.L03