Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/16/0080

Rechtssatz

Soweit der Revisionswerber sich in Ausführung des Revisionspunktes im Recht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf gesetzmäßige Ausführung des Erkenntnisses verletzt erachtet, releviert er die Verletzung von Verfahrensvorschriften, welche keinen Revisionspunkt darstellt, sondern zu den Revisionsgründen (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG) zählt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160080.L03