Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/16/0034

Rechtssatz

Vom Revisionspunkt zu unterscheiden und mit ihm nicht zu verwechseln sind die Revisionsgründe des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG. Wenn der Revisionswerber abschließend eine Reihe von Verfahrensmängeln rügt, zeigt er somit nicht auf, in welchem konkreten, aus einer Rechtsnorm ableitbaren subjektiven Recht er sich verletzt erachtet vergleiche VwGH 1.3.2018, Ra 2015/16/0053, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160034.L05