Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/16/0007

Rechtssatz

Ist schon der Verbleib der Waren nach ihrer Einfuhr nach Österreich ungeklärt, ist das behauptete Fehlen von Rechtsprechung zur Nichtanwendung des Artikel 6, Absatz 3, UStG zum Fall einer innergemeinschaftlichen Lieferung von EU-Waren irrelevant, weil es ausgehend von den Feststellungen des angefochtenen Erkenntnisses, wonach durch die Ausfuhr der Waren aus dem Gebiet der Gemeinschaft deren Steuerfreiheit bewirkt worden war, um eine Einfuhr der Waren handelte, ohne dass eine anschließende innergemeinschaftliche Lieferung erfolgt wäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020160007.L01