Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/15/0103

Rechtssatz

Da mit einem Rückstandsausweis zu einem bestimmten Zeitpunkt offene vollstreckbare Zahlungsverbindlichkeiten ausgewiesen werden, ist aufgrund von Einwendungen gegen den Rückstandsausweis im Allgemeinen ein "Abrechnungsbescheid" in Bezug auf derartige Verbindlichkeiten zu erlassen (VwGH 24.4.2014, Ro 2014/08/0013).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150103.L05