Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.08.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/15/0043

Rechtssatz

Mit dem Hinweis auf die Bindungswirkung von strafrechtlichen Erkenntnissen wird keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt, zumal der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, dass eine Bindung der Abgabenbehörde an ein freisprechendes Strafurteil schon wegen der anders gearteten Beweisregeln nicht besteht vergleiche z.B. VwGH 2.9.2009, 2008/15/0045, mwN). Nichts anderes kann für einen Einstellungsbeschluss gelten vergleiche z.B. VwGH 19.12.2002, 2002/15/0152, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150043.L02