Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.08.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/15/0035

Rechtssatz

Wenn die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150035.L04