Verwaltungsgerichtshof
27.08.2020
Ra 2020/15/0035
Wenn die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150035.L04