Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/14/0472

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/14/0473

Ra 2020/14/0474

Rechtssatz

Hat das BVwG die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsberechtigungen nicht ausgehend von der Erlassung der Erkenntnisse, mit denen die Aufenthaltsberechtigungen erteilt wurden, bestimmt, sondern - wie hier - ausgehend vom Datum der Genehmigung der Entscheidung berechnet und festlegt, belastet es diese Erkenntnisse insofern mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit vergleiche VwGH 17.12.2019, Ra 2019/18/0281).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020140472.L03