Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/14/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/19/0150 B 2. August 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Eine besondere Vulnerabilität - etwa aufgrund von Minderjährigkeit - ist bei der Beurteilung, ob den revisionswerbenden Parteien bei einer Rückkehr in die Heimat eine Verletzung ihrer durch Artikel 2 und 3 MRK geschützten Rechte droht, im Speziellen zu berücksichtigen. Dies erfordert insbesondere eine konkrete Auseinandersetzung mit der Situation, die eine solche Person bei ihrer Rückkehr vorfindet vergleiche VwGH 13.12.2018, Ra 2018/18/0336, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/14/0097

Ra 2020/14/0098

Ra 2020/14/0099

Ra 2020/14/0100

Ra 2020/14/0101

Ra 2020/14/0102

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140096.L02