Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/14/0006

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Vorbehaltsklausel ist einerseits das Verhältnis der (fiktiven) Anwendung des kollisionsrechtlich berufenen Rechts im konkreten Fall zu Grundwertungen des österreichischen Rechts, andererseits das Ausmaß der Inlandsbeziehung zu prüfen. Die beiden Elemente bilden ein bewegliches System. Je stärker der Inlandsbezug, umso geringere Abweichungen vom österreichischen Recht können einen Verstoß gegen den ordre public begründen, und umgekehrt vergleiche OGH 29.1.2019, 2 Ob 170/18s).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020140006.L04