Verwaltungsgerichtshof
18.03.2022
Ra 2020/13/0016
Hat der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung gemäß Paragraph 162, BAO nicht entsprochen, so sind die geltend gemachten Betriebsausgaben (unabhängig von Fragen der Zurechnung) zur Gänze zu versagen vergleiche VwGH 23.1.2002, 96/13/0114).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130016.L02