Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2021

Geschäftszahl

Fr 2020/13/0004

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 79, BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit (damit auch für die Partei- und Prozessfähigkeit) die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes; dazu gehört insbesondere auch das Insolvenzrecht (siehe dazu Stoll, BAO-Kommentar, 782).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:FR2020130004.F02