Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/12/0019

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:

* EU-Register: EU 2021/0005

Vorabentscheidungsverfahren:

C-650/21

Rechtssatz

Ein möglicher Verweisungsarbeitsplatz muss vergleiche VwGH 31.7.2020, Ra 2019/12/0085) der Verwendungsgruppe des bislang wirksam zugewiesenen Arbeitsplatzes entsprechen. Der Verweisungsarbeitsplatz muss allerdings nicht nur der bisherigen Verwendungsgruppe angehören, sondern darüber hinaus der bisherigen Verwendung gleichwertig sein vergleiche VwGH 30.1.2017, Ro 2014/12/0010).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020120019.L02