Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/12/0010

Rechtssatz

Maßgebend für den dem Arbeitsplatz zu Grunde liegenden Vergleich sind die tatsächlichen Verwendungsverhältnisse. Diese faktischen Verhältnisse sind vor der Bewertung eines Arbeitsplatzes amtswegig zu ermitteln, festzustellen und dem Sachverständigen zur Erstellung seines Gutachtens für den gesamten Zeitraum vorzugeben vergleiche VwGH 20.5.2008, 2005/12/0218). Bei der Feststellung der Wertigkeit eines Arbeitsplatzes kommt es weder auf einen nach den Organisationsnormen gesollten noch auf einen aus der Arbeitsplatzbeschreibung hervorgehenden Zustand an. Entscheidend ist vielmehr dessen tatsächlicher Inhalt, also die konkret zu erbringenden Tätigkeiten vergleiche VwGH 30.1.2019, Ra 2018/12/0010).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120010.L01