Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.07.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/11/0016

Rechtssatz

Auflagen, die zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit vorgeschrieben werden, müssen bestimmt und geeignet sein, was voraussetzt, dass sie einerseits dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen und andererseits die Möglichkeit der jederzeitigen aktuellen Überprüfung der Einhaltung der Auflagen gegeben ist vergleiche etwa VwGH 20.5.2015, Ro 2014/04/0015, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020110016.L03