Verwaltungsgerichtshof
23.02.2021
Ro 2020/11/0005
Wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt, beschreibt der Begriff "Gegenstände" nicht einzelne Komponenten eines "Gerätes" iSd. Paragraph 98 a, Absatz eins, KFG 1967. Vielmehr umschreibt das Begriffspaar "Geräte" und "Gegenstände" das gesamte Spektrum möglicher Sachen, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können vergleiche Regierungsvorlage 1359 BlgNR römisch 25 . GP, 7: "Geräte oder Vorrichtungen").
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020110005.J01