Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/08/0170

Rechtssatz

Eine Vereitelung des Zustandekommens der Beschäftigung kann etwa dadurch erfolgen, dass eine arbeitslose Person bei einem Vorstellungsgespräch Äußerungen tätigt, durch die der potentielle Dienstgeber den Eindruck gewinnen muss, dass sie kein wirkliches Interesse an der Aufnahme der angebotenen Tätigkeit habe, sondern sich nur unter Druck des AMS bewerbe, ohne selbst tatsächlich die Stelle anzustreben vergleiche etwa VwGH 19.10.2011, 2008/08/0202; 7.9.2011, 2010/08/0016; jeweils mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020080170.L01