Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/08/0129

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/03/0055 E 24. September 2019 RS 4

Stammrechtssatz

Bei widersprüchlichen Zeugenaussagen ist es zur Wahrheitsfindung erforderlich, in konkreter Fragestellung die jeweiligen Aussagen des einen Zeugen den eine gegenteilige Position einnehmenden anderen Zeugen vorzuhalten vergleiche zum Ganzen VwGH 30.1.2019, Ra 2018/03/0131, Rn. 11 mwN). Dies gilt im gleichen Maße für die jeweiligen Aussagen der Partei selbst.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080129.L03