Verwaltungsgerichtshof
24.02.2022
Ra 2020/08/0129
GRS wie Ra 2019/03/0055 E 24. September 2019 RS 4
Bei widersprüchlichen Zeugenaussagen ist es zur Wahrheitsfindung erforderlich, in konkreter Fragestellung die jeweiligen Aussagen des einen Zeugen den eine gegenteilige Position einnehmenden anderen Zeugen vorzuhalten vergleiche zum Ganzen VwGH 30.1.2019, Ra 2018/03/0131, Rn. 11 mwN). Dies gilt im gleichen Maße für die jeweiligen Aussagen der Partei selbst.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080129.L03