Verwaltungsgerichtshof
24.02.2022
Ra 2020/08/0129
Das BVwG hat bei Zweifeln über die Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung - weil diese die Gesundheit des Arbeitslosen gefährden könnte - in Entsprechung des Paragraph 8, Absatz 2, AlVG 1977 grundsätzlich ein ärztliches Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand des Arbeitslosen einzuholen und auf Grund des ermittelten Leistungskalküls die Frage zu klären, ob dieser den Anforderungen der ihm zugewiesenen Beschäftigung gewachsen wäre vergleiche VwGH 14.1.2019, Ra 2018/08/0240).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080129.L01