Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/08/0129

Rechtssatz

Das BVwG hat bei Zweifeln über die Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung - weil diese die Gesundheit des Arbeitslosen gefährden könnte - in Entsprechung des Paragraph 8, Absatz 2, AlVG 1977 grundsätzlich ein ärztliches Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand des Arbeitslosen einzuholen und auf Grund des ermittelten Leistungskalküls die Frage zu klären, ob dieser den Anforderungen der ihm zugewiesenen Beschäftigung gewachsen wäre vergleiche VwGH 14.1.2019, Ra 2018/08/0240).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080129.L01