Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/08/0121

Rechtssatz

In bestimmten Fallkonstellationen ist ausnahmsweise über die Frage der Zuständigkeit bescheidmäßig - durch Zurückweisung des verfahrenseinleitenden Antrages - abzusprechen, nämlich etwa wenn berechtigte Zweifel an der Unzuständigkeit der Behörde bestehen und der Einschreiter auf einer Zuständigkeitsentscheidung beharrt vergleiche VwGH 29.10.2014, Ro 2014/04/0069; 10.12.2018, Ro 2018/12/0017, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020080121.L01