Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/08/0062

Rechtssatz

Dem Verhalten einer arbeitslosen Person im Rahmen eines - vom AMS durchgeführten - Vorauswahlverfahrens nach Paragraphen 9 und 10 AlVG 1977 ist grundsätzlich die gleiche Bedeutung zuzumessen wie jenem im Rahmen einer Vorstellung unmittelbar beim potentiellen Dienstgeber vergleiche VwGH 2.4.2008, 2007/08/0008).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020080062.L02