Verwaltungsgerichtshof
17.11.2021
Ra 2020/08/0062
Dem Verhalten einer arbeitslosen Person im Rahmen eines - vom AMS durchgeführten - Vorauswahlverfahrens nach Paragraphen 9 und 10 AlVG 1977 ist grundsätzlich die gleiche Bedeutung zuzumessen wie jenem im Rahmen einer Vorstellung unmittelbar beim potentiellen Dienstgeber vergleiche VwGH 2.4.2008, 2007/08/0008).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020080062.L02