Verwaltungsgerichtshof
09.12.2020
Ra 2020/07/0107
GRS wie 98/07/0129 E 22. März 2001 VwSlg 15583 A/2001 RS 3
Nutzungsbefugnisse nach Paragraph 5, Absatz 2, WRG müssen nicht auf dem Eigentum am Grund, zu dem das Privatgewässer gehört, beruhen, sondern können auch auf andere Titel, wie etwa eine verbücherte Dienstbarkeit gestützt sein. Nicht in Betracht kommt eine bloß obligatorische Nutzungsberechtigung (Hinweis E 23. April 1998, 98/07/0041).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020070107.L02