Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.12.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/07/0022

Rechtssatz

Es entsprach der Rechtsprechung des VwGH bereits zur Rechtslage vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2017,, dass ein Widerstreitverfahren von der Behörde auch von Amts wegen durchgeführt werden kann vergleiche VwGH 23.5.2013, 2010/07/0107). Durch die Einfügung des Wortes "auch" in Paragraph 109, Absatz eins, erster Satz WRG 1959 ist somit durch den Gesetzgeber nur eine Klarstellung erfolgt vergleiche ErlRV 1456 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode 1).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020070022.L01