Verwaltungsgerichtshof
08.10.2020
Ra 2020/07/0002
GRS wie 93/07/0102 E 18. Februar 1994 RS 10
Der Sachverständige hat die von ihm oder anderen gefundenen oder sonst innerhalb des Fachgebietes allgemein anerkannten Erfahrungsgrundsätze in ihrer konkreten Anwendung im Einzelfall in einer für den nicht Sachkundigen ersichtlichen Weise darstellend offenzulegen.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020070002.L06