Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/07/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/07/0102 E 18. Februar 1994 RS 10

Stammrechtssatz

Der Sachverständige hat die von ihm oder anderen gefundenen oder sonst innerhalb des Fachgebietes allgemein anerkannten Erfahrungsgrundsätze in ihrer konkreten Anwendung im Einzelfall in einer für den nicht Sachkundigen ersichtlichen Weise darstellend offenzulegen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020070002.L06