Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/06/0256

Rechtssatz

Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen gemäß Paragraph 52, Absatz 2, AVG ist unter anderem dann zulässig, wenn der Sachverständige bereits mit der Sachlage vertraut ist vergleiche VwGH 22.3.1990, 90/06/0032).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020060256.L05