Verwaltungsgerichtshof
25.05.2021
Ra 2020/06/0256
Die Bestellung eines nichtamtlichen Sachverständigen gemäß Paragraph 52, Absatz 2, AVG ist unter anderem dann zulässig, wenn der Sachverständige bereits mit der Sachlage vertraut ist vergleiche VwGH 22.3.1990, 90/06/0032).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020060256.L05