Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/06/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/11/0195 E 26. Mai 2020 RS 2

Stammrechtssatz

Die Verkündung der Entscheidung direkt nach der Verhandlung stellt den gesetzlichen, wenn auch in der Praxis nicht immer umsetzbaren, Regelfall dar. Ist eine anschließende Verkündung nicht möglich, etwa wegen der Komplexität der Sach- oder Rechtslage, hat die Entscheidung schriftlich zu ergehen vergleiche VwGH 11.9.2019, Ra 2019/02/0110).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020060100.L01