Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/05/0257

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2020/05/0258 B 29.01.2021

Rechtssatz

Ob eine konkrete Anlage eine Pergola ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalles. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn die entsprechende Beurteilung durch das VwG in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre vergleiche VwGH 26.2.2019, Ra 2019/06/0012, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020050257.L01