Verwaltungsgerichtshof
29.01.2021
Ra 2020/05/0257
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2020/05/0258 B 29.01.2021
Ob eine konkrete Anlage eine Pergola ist oder nicht, ist eine Frage des Einzelfalles. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn die entsprechende Beurteilung durch das VwG in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre vergleiche VwGH 26.2.2019, Ra 2019/06/0012, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020050257.L01