Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2022

Geschäftszahl

Ro 2020/05/0022

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2020/05/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2015/06/0018 E 21. Dezember 2017 RS 2

Stammrechtssatz

Gegenstand des Feststellungsverfahrens gemäß Paragraph 3, Absatz 7, UVPG 2000 ist die Klärung der Frage, ob für ein Vorhaben eine UVP durchzuführen ist und welcher Tatbestand des Anhanges 1 oder des Paragraph 3 a, Absatz eins bis 3 durch das Vorhaben verwirklicht wird. Was unter einem Vorhaben im Sinn des UVPG 2000 zu verstehen ist, ergibt sich aus Paragraph 2, Absatz 2, UVPG 2000 vergleiche VwGH 29.3.2017, Ro 2015/05/0022).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020050022.J01