Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/03/0137

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0022 B 20. März 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Mit einer Schussabgabe in der Nähe eines Wohnhauses ist immer die Gefahr gegeben, dass unbeteiligte Personen (oder auch Tiere) in das Schussfeld geraten können vergleiche VwGH 24.5.2016, Ra 2016/03/0054, mwH).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020030137.L01