Verwaltungsgerichtshof
05.10.2021
Ro 2020/03/0042
Eine Änderung der SNNB (Schienennetz-Nutzungsbedingungen) nach Ablauf der Frist für die Einbringung von Begehren auf Zuweisung von Zugtrassen ist zulässig, um einer behördlichen Entscheidung zu entsprechen vergleiche zu Paragraph 59, Absatz 8, EisenbahnG 1957 VwGH 16.12.2015, 2013/03/0034, 0053).
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020030042.J04