Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.2021

Geschäftszahl

Ro 2020/03/0042

Rechtssatz

Eine Änderung der SNNB (Schienennetz-Nutzungsbedingungen) nach Ablauf der Frist für die Einbringung von Begehren auf Zuweisung von Zugtrassen ist zulässig, um einer behördlichen Entscheidung zu entsprechen vergleiche zu Paragraph 59, Absatz 8, EisenbahnG 1957 VwGH 16.12.2015, 2013/03/0034, 0053).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020030042.J04