Verwaltungsgerichtshof
09.02.2021
Ra 2020/02/0219
GRS wie Ra 2018/08/0184 B 24. Juli 2018 RS 1
Die bloße "Nichtbeanstandung" in der Vergangenheit stellt noch keine Verwaltungsübung dar, auf die ein Meldepflichtiger vertrauen durfte. Die ihn treffende Erkundigungspflicht wird dadurch nicht aufgehoben (VwGH 7.10.2015, 2013/08/0015).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020219.L03