Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.07.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/02/0084

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/02/0064 E 21. April 2021 RS 5

Stammrechtssatz

Paragraph 98 a, Absatz 3, KFG 1967 nimmt Bezug auf die in Absatz eins, legcit beschriebenen Geräte oder Gegenstände. Somit sind Geräte oder Gegenstände erfasst, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Es reicht bereits die bloße Eignung des im Kfz angebrachten oder mitgeführten Geräts oder Gegenstands zur Störung oder Beeinflussung von technischen Verkehrsüberwachungseinrichtungen (VwGH 17.6.2019, Ra 2019/02/0069). Dabei kommt es darauf an, dass das konkrete am Fahrzeug angebrachte oder dort mitgeführte Gerät die Beeinflussung oder Störung aktuell verursachen kann, also tatsächlich in Betrieb genommen werden kann (VwGH 13.10.2020, Ra 2020/02/0063).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020084.L01