Verwaltungsgerichtshof
19.07.2021
Ra 2020/02/0084
GRS wie Ra 2020/02/0064 E 21. April 2021 RS 5
Paragraph 98 a, Absatz 3, KFG 1967 nimmt Bezug auf die in Absatz eins, legcit beschriebenen Geräte oder Gegenstände. Somit sind Geräte oder Gegenstände erfasst, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Es reicht bereits die bloße Eignung des im Kfz angebrachten oder mitgeführten Geräts oder Gegenstands zur Störung oder Beeinflussung von technischen Verkehrsüberwachungseinrichtungen (VwGH 17.6.2019, Ra 2019/02/0069). Dabei kommt es darauf an, dass das konkrete am Fahrzeug angebrachte oder dort mitgeführte Gerät die Beeinflussung oder Störung aktuell verursachen kann, also tatsächlich in Betrieb genommen werden kann (VwGH 13.10.2020, Ra 2020/02/0063).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020084.L01